Spätestens seit 2018 ist in der “guten fachlichen Anwendung von Nagetierbekämpfungsmitteln” der Einsatz von Rodentiziden im Kanal eindeutig geregelt.  Diese schreibt klar vor, dass der Kontakt von Rattengift mit Wasser unbedingt vermieden werden muss.

Doch den wenigsten Verantwortlichen in den Kanalbetrieben ist klar, dass sie sich bei Verstößen, sowie selbst dem Versuch, persönlich strafbar machen!

Rechtsanwalt Michael Häusele hat in einem sehr Interessanten Artikel vom 08.12.2020 auf B_I Medien die Haftungssituation beleuchtet und appeliert dringend die gesetzeswidrigen Ausführungspraktiken einzustellen.

Zum Artikel von RA Michael Häusele auf B_I Medien

Haftungssituation bei unsachgemäß im Kanal eingesetzten Rattengift