Vor wenigen Jahren waren noch großflächige und regelmäßige Maßnahmen zur Nagerbekämpfung im Kanal an der Tagesordnung vieler Kanalbetriebe. Mit Inkrafttreten der Biozidverordnung 528/2012 wurde der Einsatz von Rodentiziden gegen Schadnager neu geregelt. Seid August 2018 sind die Risikominderungsmaßnahmen des Umweltbundesamtes in dem Leitfaden “Gute fachliche Anwendung von Nagetierbekämpfungsmitteln mit Antikoagulanzien” für die Rattenbeköderung innerhalb des Kanalnetzes nochmals deutlicher geregelt.
In diesem Leitfaden heißt es auf Seite 16: “Die Köder müssen so angewendet werden, dass sie nicht mit Wasser in Kontakt kommen und nicht weggespült werden”!
Das Einwerfen von Köderbeuteln in den Revisionsschacht oder das Befestigen von Köderblöcken an einem Draht an den Steigeisen, wie es viele Jahre praktiziert wurde, ist somit nicht mehr zulässig.
Rechts- und Anwendungssicherheit bringt diese speziell für die Kanalbeköderung neu entwickelte Rattenköderbox.
Angeboten wird die Köderschutzbox in zwei Ausführungen: Während der Typ 1 fest mit der Berme im Schacht verbunden wird, verfügt Typ 2 über ein höheres Eigengewicht und wird mit einem Zuganker an der Leiter bzw. in den Schmutzfänger eingehangen. Die Schutzbox besteht aus einem Unterteil mit Ankerplatte, Köderschwimmer, Köderhalter, einem 25 cm langen Kunststoffzylinder (Ø 210mm), welcher mit Öffnungen ausgestattet ist, sowie einem Verschlussdeckel mit Metallbügel. Die Funktionsweise der mit Rodentiziden gefüllten Köderstation ist denkbar einfach und gleichzeitig wirkungsvoll: Bei einem Rückstau im Kanal strömt das Abwasser durch die Öffnungen in die Köderschutzstation, wobei der Köderschwimmer auftreibt und sich gegen die obere Abdeckung presst.
Ein Kontakt von Giftköder und Abwasser wird so effektiv unterbunden.
Daniel Asche –
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